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   BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63   

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https://dejure.org/1964,429
BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63 (https://dejure.org/1964,429)
BAG, Entscheidung vom 06.03.1964 - 5 AZR 259/63 (https://dejure.org/1964,429)
BAG, Entscheidung vom 06. März 1964 - 5 AZR 259/63 (https://dejure.org/1964,429)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • REHADAT Informationssystem (Leitsatz)

    Arbeitstag i.S.v. SchwBG

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arbeitstag - Akzessorietät des Zusatzurlaubs - Grundurlaub - Anrechnung arbeitsfreier Sonnabende - Rechtsanwalt - Büroorganisation - Bürovorsteherin - Zustellung einer Berufungsbegründungsschrift - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in vorigen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 15, 284
  • NJW 1964, 1043
  • DB 1964, 591
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Dieser Umstand reicht aus, um ein rechtliches Interesse des Klägers an der von ihm begehrten Feststellung zu bejahen (vgl. BGHZ 28, 123 [126 f.]; Baumbach- Lauterbach, aaO, § 256 Anm. 5 ? Stichwort: Leistungsklage).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Das angefochtone Urteil läßt Ausführungen über die Zulässigkeit der Feststcllvngsklage vermissen, obwohl sich hieran deshalb Zweifel ergeben könnten, weil der Kläger seinen Urlaubsanspruch möglicherweise in Wege der Leistungsklage hätte verfolgen müssen (vgl. BAG 11, 312 [314- ff.] = AP Kr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrccht).
  • BGH, 26.06.1952 - IV ZR 36/52

    Nachprüfung eines Wiedereinsetzungsbeschlusses

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Die Zulässigkeit der vom Landesarbeitsgericht gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vom Revisionsgericht von Amts vregen auch ohne ausdrückliche Revisionsrüge nachzuprüfen, da es sich hierbei um eine prozessualo Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel der Berufung handelt (vgl» BAG AP Kr, 1 zu G 212a ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9» Aufl», S. 356; BGHZ 6, 369 ff«)? und die Re- Visionsinstanz von Amts wegen zu prüfen hat, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsgemäß waren (BAG AP Kr» 5 su § 580 ZPO; BAG 6, 95 [100] = AP Kr» 4- zu § 980 ZPO)«.
  • BAG, 06.07.1955 - 1 AZR 71/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Wie aus der eidesstattlichen Versicherung der immerhin seit 28 Jahren im Beruf stehenden Bürovorsteherin des Parteivertreters der Beklagten zu entnehmen ist, hat .jener bei der Organisation und Überwachung seines Büros die von ihm zu fordernde äußerste Sorgfalt erbracht (vglo BAG 2, 45 = AP Kr. 6 zu § 232 ZPO).
  • BAG, 20.06.1958 - 2 AZR 231/55

    Restitutionsverfahren - Revision - Vorprozeß - Revisionsgrenze -

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Die Zulässigkeit der vom Landesarbeitsgericht gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist gewährten Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist vom Revisionsgericht von Amts vregen auch ohne ausdrückliche Revisionsrüge nachzuprüfen, da es sich hierbei um eine prozessualo Zulässigkeitsvoraussetzung für das Rechtsmittel der Berufung handelt (vgl» BAG AP Kr, 1 zu G 212a ZPO; Rosenberg, Lehrbuch des Deutschen Zivilprozeßrechts, 9» Aufl», S. 356; BGHZ 6, 369 ff«)? und die Re- Visionsinstanz von Amts wegen zu prüfen hat, ob die in den Vorinstanzen eingelegten Rechtsmittel ordnungsgemäß waren (BAG AP Kr» 5 su § 580 ZPO; BAG 6, 95 [100] = AP Kr» 4- zu § 980 ZPO)«.
  • BAG, 18.10.1957 - 1 AZR 437/56

    Berechnung des Zusatzurlaubes von Schwerbeschädigten

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Auch aus dem Gesichtspunkt der Akzessorietät des Zusatzurlaubs zum Grundurlaub ist für die Beklagte kein Verbot herzuleiten, auf den Zusatzurlaub einen arbeitsfreien Sonnabend ansureckncn» Das Bundesarbeitsgericht hat in seinem Urteil vom 18. Oktober 1957 - 1 AZR 437/56 - (AP Nr. 2 zu § 33 SchwBeschG 1953) es dahingestellt sein lassen, ob der Zusatzurlaub nach den Schwerbeschädigtengesetz in einem akzessorischem Verhältnis zun (tariflichen) Haupturlaub steht.
  • BAG, 11.08.1960 - 2 AZR 190/60

    Rechtsanwalt - Ablauf der Revisionsbegründungsfrist - Revisionsbegründung -

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    c) Beschluß vom 11. August I960 - 2 AZR 190/60 - (BAG 9, 368 = AP Kr. 31 zu § 233 ZPO),.
  • BAG, 23.01.1957 - 1 AZB 1/57

    Prozeßbevollmächtigter - Berufungsbegründungsfrist - Eingang der Berufungsschrift

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Es ist nicht ersichtlich, inwiefern die vom Kläger an geführten Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts a) Beschluß vom 23» Januar 1957 - 1 AZB 1/57 - (AP Kr. 14 zu § 233 ZPO),.
  • BAG, 15.01.1964 - 4 AZR 75/63

    Weibliche Arbeitnehmerin - Anspruch auf Kinderzulage - Stellung eines besonderen

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    Der Zusatzurlaub knüpft also an den gesetzlichen oder tariflichen Grundurlaub an (vgl«statt aller : BAG 15, 228 ff. = AP Kr. 1 zu § 34 SchwBeschG; Nikisch, Arbeitsrecht, 1. Band, 3. Aufl., S. 556)? das heißt er wird auf diesen aufgestockt (vgl. Boldt-Schlephorst, Bundesurlaubsgesetz, 1963, .§ 1 Anm. 51) aber nur in dem Umfang, in dem der Grundurlaub entstanden ist.
  • BAG, 19.06.1957 - 1 AZB 20/57

    Wiedereinsetzung bei Briefkastenverwechslung - Verschulden einer

    Auszug aus BAG, 06.03.1964 - 5 AZR 259/63
    b) Beschluß vom 19» Juni 1957 - 1 AZB 20/57 - (AP Kr. 15 zu § 233 ZPO),.
  • BAG, 24.10.2006 - 9 AZR 669/05

    Zusatzurlaub - Schwerbehinderung - Grundurlaub

    Von dieser Aufstockung des Grundurlaubs durch den Zusatzurlaub (vgl. BAG 6. März 1964 - 5 AZR 259/63 - BAGE 15, 284) ist das BAG auch in seinen Entscheidungen zu § 47 SchwbG 1986 ohne weiteres ausgegangen (vgl. Senat 8. März 1994 - 9 AZR 49/93 - BAGE 76, 74; 21. Februar 1995 - 9 AZR 166/94 - BAGE 79, 211) .
  • BAG, 27.02.1997 - 2 AZR 160/96

    Wiedereinstellungsanspruch

    b) Unter den gegebenen Umständen entsprach aber der auf Anregung des Landesarbeitsgerichts (vgl. dazu BAGE 15, 284, 288 f. = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961, zu II der Gründe; BAG Urteil vom 24. März 1993 - 4 AZR 282/92 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Süßwarenindustrie, zu I 2 c der Gründe) gestellte Feststellungsantrag jedenfalls der Prozeßökonomie.
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZR 282/92

    Arbeitszeitverkürzung durch freie Tage

    Wenn aber das Prozeßgericht - möglicherweise rechtsfehlerhaft - den Kläger erst veranlaßt hat, seinen ursprünglich gestellten Leistungsantrag durch einen hilfsweise gestellten Feststellungsantrag zu ergänzen, und wenn der Kläger den letzteren später allein weiterverfolgt, dann würde der mit § 256 Abs. 1 ZPO verfolgte Zweck in sein Gegenteil verkehrt, wenn in der höheren Instanz die Klage als unzulässig abgewiesen würde (BGHZ 28, 123, 126 f.; ihm folgend BAGE 15, 284, 288 f. [BAG 06.03.1964 - 5 AZR 259/63] = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961; BAG Urteil vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT, zu II 2 der Gründe).
  • BAG, 12.11.1964 - 5 AZR 507/63

    Tarifvertragsauslegung - Manteltarifvertrag für die gewerblichen Arbeitnehmer der

    Weder das sog. Akzessoritätsprinzip, d.h. die Abhängigkeit des Zusatzurlaubs vom Grundurlaub (BAG 2, 317 [319] = AP Nr. 1 zu § 33 SchwBeschG; BAG AP Ar. 2 zu § 33 SchwBeschG; BAG 13, 228 = AP Nr. 1 zu § 34 SchwBeschG das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmte Urteil 5 AZR 259/63 vom 6. März 1964 = AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961), noch das sog. Stichtagsprinzip, d.h. der für die Entstehung und den Erwerb des Urlaubs maßgebliche Zeitpunkt (BAG 3" 61 = AP Nr. '10 zu § 611 BGB Uraübsreoht; BAG AP Nr. 13 zu § 611 BGB Urlaubsrecht-, BAG AP Nr. 2 zu § 4 ArbPlatzSchutzG; Schelp-Herbst, BUrlG, Arm.
  • BAG, 23.02.1984 - 6 AZR 135/81

    Sonderurlaub - Arbeitstag - Jugendpflege - Jugendwohlfahrt - Werktag

    März 1964 - 5 AZR 259/63 - und vom 19. Mai 1971 - 5 AZR 21/71 - (AP Nr. 3 und 7 zu 5 34 SchwBeschG 1961) für die Auslegung jener Vorschrift im Schwerbeschädigtengesetz beizutreten ist, daß im Jahre 1953 unter Arbeitstag alle Tage zu verstehen waren, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage waren (kritisch Schnorr von Carolsfeld, Anm. zu AP Nr. 3 zu § 34 SchwBeschG 1961).
  • BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73

    Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - Wirksamkeit -

    Es ist jedoch bisher nicht geprüft, ob der Prozeßbevollmächtigte des Beklagten und damit der Beklagte für das Versehen der Bürovorsteherin nicht deshalb einstehen müssen, weil der Prozeß bevollmächtigte des Beklagten sein Büro nicht ordnungsgemäß instruiert oder überwacht hat (vgl. BAG 2, 45 [49] = AP Nr. 6 zu § 252 ZPO; BAG 15, 284 [287] = AP Nr. 5 zu § 54 SchwBeschG 1961 [zu I 4]).
  • BAG, 07.09.1982 - 3 AZR 124/80
    Eine Feststellungsklage ist aber dann zulässig, wenn sie auf Veranlassung des Gerichtes statt einer Leistungsklage durchgeführt wird (BAG 15, 284, 288 = AP Nr. 3 zu § 3 SchwBeschG 1961, zu II der Gründe; 16, 141, 145 = AP Nr. 1 zu § 611 BGB Gewerkschaftsangestellte, Bl. 2. Das gilt zumindest dann, wenn auch ein Feststellungsurteil sinnvoll zur Klärung des Streits beitragen kann. So ist es im vorliegenden Fall, weil sich die Höhe der Forderung nach Klärung des Erstattungsgrundes durch Vorlage der erstattungsfähigen Rechnungen unschwer belegen läßt. II. Ob das beklagte Land verpflichtet war, Umzugskostenvergütung zuzusagen, läßt sich noch nicht abschließend beurteilen. 1. Der Senat vermag bereits dem Ausgangspunkt des angefochtenen Urteils nicht zuzustimmen. a) Das Landesarbeitsgericht hat die Auffassung vertreten, es habe dem Willen der Tarifpartner entsprochen, daß der öffentliche Arbeitgeber grundsätzlich dann die Umzugskostenvergütung zuzusagen habe, wenn die Einstellung des Arbeitnehmers zur Befriedigung eines dringenden betrieblichen Interesses diene.
  • BAG, 25.06.1964 - 5 AZR 440/63

    DGB - Allgemeinen Anstellungsbedingungen - Tarifvertrag - Tariflicher Anspruch

    I» Die Klägerin hat im August 1962 Klage erhoben und auf Anregung des Arbeitsgerichte statt des ursprünglich vorgesehenen Leistungsantrags "für die Vergangenheit BO und Feststellungsantrags für die Zukunft einheitlich die Feststellung "begehrt, daß der Beklagte verpflichtet sei, sie ab 1» Januar I960 nach der Vergütungsgruppe VI, Stufe 6 , zu entlohnen , Rechtliche Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Feststellungsklage trotz Möglichkeit einer Leistungsklage für die Vergangenheit werden für die Revisionsinstanz dadurch ausgeräumt, daß jedenfalls wegen der vorgenannten besonderen Umstände das rechtliche Interesse der klagenden Partei an der begehrten Feststellung zu bejahen ist (vgl" das zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehene Urteil des Senats vom 6 c März 1964 - 5 AZR 259/63 - im Anschluß an BGHZ 28, 123. C126 fo])o Das Berufungsgericht wird aber bei der erneuten Verhandlung auf die Stellung eines sachgemäßen Zahlungsantrages für die Vergangenheit hinzuwirken haben» IIo 1) Die Klägerin hat auf Grund der Allgemeinen Anstellungsbedingungen des Beklagten (im folgenden Bedingungen genannt) keinen unmitteibaren Anspruch darauf, nach der Gehaltsgruppe und -stufe der Gehaltstabelle (Anlage 1 der Bedingungen) bezahlt zu werden, deren Tätigkeitsmerkmale sie erfüllte Wie das Bundesarbeitsgericht schon mehrfach entschieden hat (BAG AP Nr , 15 zu § 242 BGB Gleichbehandlung; ferner das nicht veröffentlichte Urteil vom L November 1962 - 2 AZR 96/62 -), sind die vom Bundesausschuß des Beklagten beschlossenen Allgemeinen Anstellungsbedingungen und die am 8 0 Oktober- 1958 beschlossenen Tätigkeitsmerkmale zur Gehaltstabelle kein Tarifvertrag im Sinne des § 1 TVG, weil es sich nicht um einen Vertrag zwischen tariffähigen Parteien im Sinne des § 2 Absc 1 TVG handelt, sondern um einseitige, von einem Organ des Beklagten (Bundesausschuß) auf Grund Satzungsauftrags (§ 12 Ziffo 2 sd) erlassene interne Richtlinien an den Vorstand, die für die einheitliche Gestaltung der Gehalts- und Anstfellungsbedingungen der Arbeitnehmer des Beklagten sorgen sollenc Diese Bedingungen bedürfen - 8 daher der Übernahme in das Einzelarbeitsverhältnis, sei es, daß ihre globale Anwendung schlechthin vereinbart wird, oder daß Einzelarbeitsverträge unter inhaltlicher Übernahme der Anstellungsbedingungen abgeschlossen werdenc.
  • KG, 05.07.1995 - 24 U 6303/94

    Deliktsgerichtsstand - Zusammentreffen mit vertraglichen Ansprüchen

    Zumindest bestehen Zweifel an der Möglichkeit der Erhebung einer Leistungsklage, was bereits die Bejahung eines Feststellungsinteresses und demgemäß die Zulässigkeit des Feststellungsantrages rechtfertigt (vgl. BGHZ 28, 123, 126 = NJW 1958, 1681; BAG, NJW 1964, 1043).
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